Art 17 IV S 1 trägt den Schwierigkeiten Rechnung, die sich aus der engen Verzahnung des (zivilrechtlichen) Instituts des VA mit dem (öffentlich-rechtlich ausgestalteten) Sozialversicherungsrecht ergeben (näher Henrich Int Scheidungsrecht, 17, Rz 280 ff) Art 17 EGBGB(bis 28.1.19) Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht. (1) Vermögensrechtliche Scheidungsfolgen, die nicht von anderen Vorschriften dieses Abschnitts erfasst sind, unterliegen dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Recht Das VA-Statut des Art. 17 Abs. 3 EGBGB Nach Art. 17 Abs. 3 S. 1 HS. 1 EGBGB n.F. unterliegt der VA weiterhin dem auf die Scheidung anzuwendenden Recht. Ist auf die Scheidung deutsches Recht anwendbar, richtet sich daher auch der VA nach deutschem Recht (2) Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 17b Absatz 1 Satz 4 in der am 28. Januar 2013 geltenden Fassung sind weiter anzuwenden, wenn das Verfahren auf Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor dem 29. Januar 2013 eingeleitet worden ist Art 16 (weggefallen) Art 17 : Sonderregelungen zur Scheidung: Art 17a : Ehewohnung: Art 17b : Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe: Art 18 (weggefallen) Art 19 : Abstammung: Art 20 : Anfechtung der Abstammung: Art 21 : Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses: Art 22 : Annahme als Kind: Art 23 : Zustimmung: Art 24 : Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft: Vierter.
Art. 17 EGBGB: Sonderregelungen zur Scheidung; Zusätzliche Informationen ausblenden. Schlagwort EGBGB Art. 17 Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich Stellungnahme vom 31.10.200
Juni 1983 (BGHZ 87, 359) entschied der Bundesgerichtshof, daß Art. 17 Abs. 1 EGBGB auch dann gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstoße, wenn es sich um die Scheidung einer Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner handele 3 Die Rechtswahl muss notariell beurkundet werden. 4 Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht. (2) Sofern die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen haben, gil
Text Artikel 15 EGBGB a.F. in der Fassung vom 29.01.2019 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573 Art. 17 EGBGB a.F. brachte bis 1986 für die Scheidung einer Ehe die Gesetze des Staates zur Anwendung, »dem der Ehemann zur Zeit der Erhebung der Klage« angehörte. Kollisionsrechtlich konnte folglich die Ehefrau nichts für die Rechtsanwendung beitragen; privilegiert war nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB a.F. lediglich die dt. Frau, die so mit ihrem Scheidungsbegehren bei dt. Gerichten dt. Recht. Urteile zu Art 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB - Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu Art 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB OLG-STUTTGART - Beschluss, 7 UF 65/07 vom 22.10.200
Art. 17 EGBGB - Soweit vermögensrechtliche Scheidungsfolgen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1103 oder der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 fallen oder von anderen Vorschriften dieses Abschnitts erfasst sind, unterliegen sie dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Recht (2) Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 17b Absatz 1 Satz 4 in der am 28. 17. Juli 2020 (Art. 3 G vom 10. Juli 2020) GESTA: C153 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896. Es wurde seitdem zahlreich novelliert, in einer Neufassung vom 21. September 1994 neu bekannt gemacht und seither. Art. 17 EGBGB (unter Ber?cksichtigung der Ausgestaltung, die die Vorschrift in der Rechtsprechung erhalten hat) ergibt. Danach lassen sich folgende Fallgruppen unterscheiden: (1) Wenn der Ehemann deutscher Staatsangeh?riger ist, schreibt Art. 17 Abs. 1 EGBGB unabh?ngig von den Partei rollen der Ehegatten im Scheidungsrechtsstreit stets die Gel tung des Heimatrechts des Mannes f?r Scheidung und.
Art. 17 EGBGB allg. für maßgeblich gehalten wurde, weitere Einzelheiten gleich im Folgenden; wobei auch formalisierte Trennungsverfahren nach ausl. Recht zur Wohnungszuweisung bzw. Hausratsregelung einbezogen sein sollten. Verfahrensrechtliche Einzelheiten haben wir wie sonst unserer lex fori entnommen, zu weiteren Einzelheiten unten Rz. 16; bei Streitigkeiten der Eheleute im Inland sind sie. Art. 17 Abs. 2 EGBGB Insbesondere: Privatscheidung 37- 40 C. Mit Geltung vom 30.07.2010 wurde ein gesetzliches Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge in Anlage 6 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB eingeführt. Beiträge über Art. 246 § 2 Abs.3 Satz 1 EGBGB von Rechtsanwalt Jens A. Geissler, Fachanwalt für IT-Rech ; Video: Fassung Artikel 17b. Änderungsdokumentation: Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) v. 21.9.1994 (BGBl I S. 2495, ber. 1997 I S. 1061) ist geändert worden durch Art. 32 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) v. 5.10.1994 (BGBl I S. 2911), i. d. F. des Art. 1 Nr. 5b Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze (EGInsOÄndG) v Art. 229 § 17 EGBGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren; Art. 229 § 20 EGBGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnsausgleich- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009; Sechster Teil. Inkrafttreten und Übergangsrecht zur Einführung des BGB und EGBGB im Beitrittsgebiet . Art. 230 EGBGB Inkrafttreten; Art. 231. Art. 242 EGBGB, Informationspflichten bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträge... Art. 243 EGBGB, Ver- und Entsorgungsbedingungen Art. 244 EGBGB, Abschlagszahlungen beim Hausba
Art. 47 EGBGB, Vor- und Familiennamen Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten EGBGB. EGBGB. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Artikel 1 - 49) Zweites Kapitel Internationales Privatrecht (Artikel 3 - 46e) Fünfter Abschnitt Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42) Art. 27 [aufgehoben] Art. 28 [aufgehoben] Art. 29 [aufgehoben] Art. 29a [aufgehoben] Art. 30 [aufgehoben] Art. 31 [aufgehoben] Art. 32 [aufgehoben] Art. 33. EGBGB. EGBGB. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Artikel 1 - 49) Zweites Kapitel Internationales Privatrecht (Artikel 3 - 46e) Dritter Abschnitt Familienrecht (Artikel 13 - 24) Artikel 13 Eheschließung; Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen; Artikel 15 [aufgehoben] Artikel 16 [aufgehoben] Artikel 17 Sonderregelungen zur Scheidung; Artikel 17a Ehewohnung.
Nach Art. 17 I 1 EGBGB unterliegt bei (relevantem1) Aus-landsbezug nach unseren Vorstellungen die Scheidung mit ihren (scheidungsrechtlichen) Folgen, wenn keine besonde-ren Regeln vorrangig sind, dem zum Zeitpunkt der Rechts-hngigkeit 2 des Scheidungsantrags fr die allg. Wirkungen der Ehe mageblichem Recht, vgl. dazu Art. 14 EGBGB. Der dort entworfenen Stufenfolge (Kegelsche Leiter) nach. Art. 17 EGBGB Scheidung; 11. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. 9. 2013 (BGBl I 3642) Text aus der 73. Auflage 2014. I. Bürgerliches Gesetzbuch § 13 Verbraucher § 126 b Textform § 241 a Unbestellte Leistungen; Buch 2, Abschnitt2, Titel 4 Untertitel 2. Besondere Vertriebsformen. Vorbemerkungen. Über 80% neue Produkte zum Festpreis; Das ist das neue eBay. Finde ‪Egbgb‬! Schau Dir Angebote von ‪Egbgb‬ auf eBay an. Kauf Bunter
Ergänzend gelten Artikel 17 und 17a EGBGB: In Deutschland kann eine Ehe nur durch Gericht geschieden werden (Artikel 17 Absatz 3 EGBGB). Das auf den Versorgungsausgleich anwendbare Recht bestimmt sich nach Artikel 17 Absatz 4 EGBGB ebenfalls nach dem auf die Scheidung anwendbaren Recht (Scheidungsstatut). Sollte das ausländische Recht einen Versorgungsausgleich nicht kennen, so wird dessen. Art. 17a EGBGB - Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften
Nach EGBGB unterliegt die Scheidung dem Ehewirkungsstatut des EGBGB. Hilfsweise kann deutsches Recht nach Art. 17 Abs. 1 S. 2 EGBGB zur Anwendung gelangen, wenn die Ehe nach Scheidungsstatut unscheidbar ist und der Antragsteller bei Rechtshängigkeit oder Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit hatte Artikel 17. Für die Scheidung der Ehe sind die Gesetze des Staates maßgebend, dem der Ehemann zur Zeit der Erhebung der Klage angehört. Eine Thatsache, die sich ereignet hat, während der Mann einem anderen Staate angehörte, kann als Scheidungsgrund nur geltend gemacht werden, wenn die Thatsache auch nach den Gesetzen dieses Staates ein Scheidungsgrund oder ein Trennungsgrund ist. Ist zur.
Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB. Nach Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB obliegt es dem Mieter, den für das Eingreifen der Kündigungssperre erforderlichen Zusammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie und der Nichtleistung der Miete nachzuweisen. Dieser Zusammenhang wird also, anders als etwa in § 1 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz-COVInsAG im Falle des Schuldners, nicht bei Vorliegen. 17. Juli 2020 (Art. 3 G vom 10. Juli 2020) GESTA: C153 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Heutige Gliederung. Teil. Allgemeine Vorschriften: Das EGBGB regelte in das Inkrafttreten.
EGBGB Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs und zur Anwendung der Billigkeitsklausel des Art. 17 Abs. 3 letzter Halbs. EGBGB zwischen Ehegatten, die bei Zustellung des Scheidungsantrags die kroa-tische Staatsangehörigkeit besaßen und inländische Versorgungsanrechte erworben haben. BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b Zur Berechnung des Ehezeitanteils einer erst. Ermächtigung im Sinne von Art. 13 Abs. 3 Satz 2 EGBGB erfüllt.9 6 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl. I S. 2494, ber. BGBl. 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2010. Lesen Sie mehr über Antomo - Privatscheidungen und der neue Art. 17 Abs. 2 EGBGB: Rom III-VO à la berlinoise in der Zeitschrift StAZ, Jahrgang 201 17 Art. 22 Abs. 1 und 2 des EGBGB sieht vor, dass die Annahme als Kind und ihre Auswirkungen auf die familienrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten dem Recht des Staates unterliegen, dem der Annehmende angehört
Text Artikel 25 EGBGB a.F. in der Fassung vom 17.08.2015 (geändert durch Artikel 15 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042 (2) Article 10 subarticle 2 and article 17a shall apply accordingly. If the general effects of the life partnership are governed by the law of another country, personal property that is located in this country shall be governed by 8 subparagraph 1 of the Registered Partnership. Art. 229 EGBGB - Weitere Überleitungsvorschriften. Zu Artikel 229: Eingefügt durch G vom 30. 3. 2000 (BGBl I S. 330). § 1 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (1) 1 § 284 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Mai 2000 geltenden Fassung gilt auch für Geldforderungen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind. 2 Vor diesem Zeitpunkt. § 17 EGBGB § 19 EGBGB BGH, URTEIL vom 3.11.2009, Az. XII ZR 107/08 Nach wieder anderer Ansicht sind Vereinbarungen über die Morgengabe unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (Art. 18 EGBGB; vgl. etwa OLG Celle FamRZ 1998, 374, 375; KG FamRZ 1988, 296; für Anwendung des Art. 18. Art. 17 G vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550, 554) Inkrafttreten der letzten Änderung: 25. März 2009 (Art. 20 G vom 17. März 2009) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896. Es wurde seitdem zahlreich.
E-Akte E-Geld E-Geld-Richtlinie E-Geld-Unternehmen E-Justiz-Portal E-Mail e-payment-System E-WHG § 99a E-Zahlungsdienstaufsichtsgesetz E-Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz § 1a E-Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz § 8 E-Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz § 8a Echtheit Echtheit der Urkunde Echtheitsbestätigung Echtheitsnachweis ECJ ECS ECS Regulation Edelmannfall EDV effektiver Rechtsschutz EG. Art. 17 b Abs. 1 EGBGB, nicht aber deren Herstellung und den Fortbestand. Das allgemeine Wirkungsstatut werde vorliegend aber durch die besondere Kol-lisionsnorm des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB verdrängt, auf die sich Art. 17 b Abs. 4 EGBGB nicht erstrecke. Art. 17 b Abs. 4 EGBGB sei wegen seines Aus- nahmecharakters eng auszulegen und nach Stellung und gesetzlicher Systema-10 - 6 - tik nicht.
Das AG Frankfurt (Az:32 C 1631/20 (89)) hat die - soweit ersichtlich - erste zivilgerichtliche Entscheidung zur Anwendung der Corona-bedingten Neuregelungen des Art. 240 EGBGB erlassen Art 15 egbgb alte fassung. Inklusive Fachbuch-Schnellsuche.Jetzt versandkostenfrei bestellen Fassung Heute bestellen, versandkostenfrei Text Artikel 15 EGBGB a.F. in der Fassung vom 29.01.2019 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573 Text Artikel 14 EGBGB a.F. in der Fassung vom 29.01.2019 (geändert durch Artikel 2 G. v. 17.12.2018 BGBl Art. 17 EGBGB Scheidung; 11. Gesetz zur Umsetzung der. OLG München, Beschluss v. 30.07.2018 - 17 U 1469/18. Download. Drucken. Titel: Angaben zum Widerrufsrecht im Verbraucherdarlehensvertrag. Normenketten: BGB § 355 Abs. 2 S. 1, § 359a Abs. 1, § 495 . EGBGB Art. 247 § 6 Abs. 2. Leitsatz: Der Kreditnehmer muss nach der Konzeption des Gesetzgebers beim Verbraucherdarlehensvertrag kein. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB sowie Hinweis in Art. 247 § 6.
EGBGB und Rom-I-VO • Das internationale Schuldvertragsrecht war ursprünglich in den Art. 27 bis 37 EGBGB geregelt o Art. 27 bis 37 EGBGB sind zum 17. Dezember 2009 weggefallen und durch die Rom-I-Verordnung ersetzt worden o Entscheidend für die zeitliche Anwendbarkeit ist das Datum des Vertragsschlusses, vgl. Art. 28 Rom-I-V desregierung nach Artikel 240 § 4 die Möglichkeit eingeräumt, die in den Arti-kel 240 § 1 bis 3 vorgesehenen Befristungen im Wege einer Verordnung zu ver-längern. Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode - 5 - Drucksache 19/18110 2. Insolvenzrecht . Die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote werden bis zum 30. Sep -tember 2020 ausgesetzt, es sei denn die Insolvenz beruht nich (Art. 3 Nr. 2 EGBGB) 14 III. Sonderregeln 15 IV. EGBGB 15 1. Übergangsrecht 15 2. Anwendbare Kollisionsnorm 16 3. Klärung der Anknüpfungstatbestände 17 a) Staatsangehörigkeit 17 aa) Staatsangehörigkeitsgesetze 17 bb) Deutsche Staatsangehörigkeit 17 cc) Volksdeutsche Flüchtlinge 18 dd) Internationale Flüchtlinge 1
Art. 17 EGBGB Rdn. 199). Die in Art. 10 Abs. 1 EGBGB enthaltene Verweisung in das Heimatrecht des Namensträgers ist nach allgemeiner Ansicht eine Gesamtverweisung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, die auch das Kollisionsrecht des ausländischen Staates umfasst, so dass etwaige Rück- und Weiterverweisungen zu beachten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 1998 - XII ZB 5/98. LG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2015, Az. 22 O 274/15 Die Beklagte kann sich zur Erfüllung dieser Pflicht nicht auf die Fiktion der Gesetzlichkeit der Angaben nach Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB a.F. berufen. Die Gesetzlichkeitsfiktion greift gem. Art 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 nur, wenn der Darlehensgeber in hervorgehobener und deutlicher Form in dem Darlehensvertrag eine Vertragsklausel. Artikel 19-24 EGBGB in J. von Staudingers 24,0 x 17,0 cm Seiten römisch: X Seiten arabisch: 673 Verlag: Otto Schmidt - De Gruyter. 2.4 Art. 6 EGBGB 76 Fall 17: Walayat (nach BGHZ 120, 29@) 78 Fall 18: Die dritte Frau 82 2.5 Wandelbarkeit des ordre public 83 2. Teil: Einfluss des EU-Rechts auf die nationalen Kollisionsnormen 84 1. Abschnitt: Vereinbarkeit des IPR mit dem primären Gemeinschaftsrecht 84 2. Abschnitt: Sekundäres Gemeinschaftsrecht 85 1. Europäische Verordnungen 85 2. Europäische Richtlinien 85 3. Teil. Rechtsprechung zu Art. 249 EGBGB. 3 Entscheidungen zu Art. 249 EGBGB in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LG Heilbronn, 02.05.2018 - 6 O 67/18. Immobiliardarlehensvertrag - Kündigung wegen fehlender Angaben zum OLG Frankfurt, 18.04.2017 - 17 U 250/16. Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Schutzwirkung des Artikel 247 § 6 Abs. 2 LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284 My Searches (0). (0). § 89 b HGB, Art. 34 EGBGB, Art. 17-19 Richtlinie 86/653 /EWG by null. § 87c Abs. 4 HGB; § 204 BGB. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des UN-Kaufrechts by Ventsch, Verena and Kluth...private law Jahr 1896/1900 EGBGB alte Fassung (Art 7-31) Jahr 1986: Spanierbeschluß (BVerfG NJW 1971,1509) führt zu EGBGB neue Fassung : Art. 4.